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Aeltere Person liest in Ruhe Unterlagen zur Rente am Kuechentisch im Morgenlicht
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Was viele Deutsche zur Rentenreform 2026 erst jetzt erfahren und wen die neuen Regeln direkt betreffen

Aktivrente, 4,24 Prozent mehr Rente ab Juli und neue Freibeträge: mehrere Änderungen greifen 2026 zu unterschiedlichen Zeitpunkten und gehen im Alltag leicht unter. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte sachlich eingeordnet.

Gesponserter Informationsbeitrag von Silvia Modena · Stand: 29. Juni 2026

Zur Einordnung: Dieser Beitrag bündelt allgemeine Informationen zur Rentenreform 2026 und ersetzt keine persönliche Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Eine konkrete Empfehlung für oder gegen einzelne Entscheidungen ist damit nicht verbunden. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Fall erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Zwischen Januar und Juli 2026 greifen gleich mehrere neue Regeln rund um die gesetzliche Rente. Einige stehen seit Monaten fest, gehen im Alltag aber leicht unter, weil sie nicht alle zum selben Zeitpunkt wirksam werden. Dieser gesponserte Informationsbeitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein: was sich bei der Aktivrente ändert, wie stark die Rente ab Juli steigt, wie Neurentnerinnen und Neurentner besteuert werden und wen die Neuregelungen konkret betreffen.

Schwerpunkt 1 · HinzuverdienstAktivrente: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, das sind bis zu 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt.

Wichtig zur Einordnung: Die Aktivrente ist keine zusätzliche Leistung der Rentenversicherung, sondern ein steuerlicher Freibetrag. Sie gilt für Beschäftigte, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig arbeiten, und zwar unabhängig davon, ob die Rente bereits bezogen oder noch aufgeschoben wird. Nicht erfasst sind:

Auch wenn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin anfallen. Zusätzlich wurde das frühere Anschlussverbot gelockert: Rentnerinnen und Rentner können nun befristete Verträge auch beim bisherigen Arbeitgeber abschließen, ohne dass dafür ein gesonderter Sachgrund nötig ist.

Auf einen Blick
2.000 €steuerfrei pro Monat
24.000 €steuerfrei pro Jahr
ab 01.01.2026in Kraft
Aeltere Frau und aelterer Mann besprechen Unterlagen in einem hellen Raum
Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sollte den steuerlichen Freibetrag der Aktivrente kennen.

Schwerpunkt 2 · Rentenhöhe4,24 Prozent mehr Rente ab Juli 2026: ein Rechenbeispiel

Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat diesen Wert am 5. März 2026 offiziell bestätigt, der Bundesrat hat zugestimmt. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Von der Anpassung profitieren rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Was das konkret bedeutet, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel:

Das Rentenniveau bleibt durch die verlängerte Haltelinie bei mindestens 48 Prozent, und zwar bis 2031. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 stabil bei 18,6 Prozent.

Mehrere Neuregelungen wirken erst im Laufe des Jahres, andere bereits seit Januar. Wer früh prüft, welche Punkte ihn betreffen, behält den Überblick.

Schwerpunkt 3 · SteuernBesteuerung für Neurentner: 84 Prozent ab dem Jahrgang 2026

Wer 2026 zum ersten Mal eine Altersrente bezieht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die übrigen 16 Prozent bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Betrag wird einmal festgeschrieben und bleibt anschließend unverändert. Wer bereits vor 2026 in Rente gegangen ist, behält seinen bisherigen Freibetrag.

Gleichzeitig steigt der steuerliche Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende, bei zusammen veranlagten Paaren auf 24.696 Euro. Erst oberhalb dieser Grenze fällt überhaupt Einkommensteuer an. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt von der Rentenhöhe, dem Jahr des Rentenbeginns, weiteren Einkünften und persönlichen Abzugsmöglichkeiten ab. Eine pauschale Aussage für alle Fälle ist deshalb nicht möglich.

Weitere Änderungen 2026 und 2027

Betriebsrente: Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen

Für gesetzlich Pflichtversicherte gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat auf die Betriebsrente, das ist ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro. Erst oberhalb dieses Betrags fallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. In der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht.

Minijob und Mindestlohn

Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat.

Mütterrente III

Die erweiterten Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ausgezahlt wird voraussichtlich ab 2028, mit Nachzahlung. Rund 10 Millionen Menschen könnten davon profitieren.

Altersvorsorgedepot

Für die geförderte private Altersvorsorge ist ein neues Altersvorsorgedepot geplant, vorgesehener Start ist der 1. Januar 2027. Die gesetzliche Umsetzung befand sich zuletzt noch im parlamentarischen Verfahren, dieser Punkt steht also unter Vorbehalt. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.

Schwerpunkt 4 · BetroffenheitWen die Rentenreform 2026 betrifft: vier typische Situationen

Welche der Neuregelungen für Sie wichtig sind, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Die folgende Übersicht zeigt vier häufige Konstellationen.

Situation A

Erstmals in Rente 2026

Für Sie sind vor allem der Besteuerungsanteil von 84 Prozent und der höhere Grundfreibetrag relevant. Beides entscheidet, ob und wie viel Steuer anfällt.

Situation B

Bereits Rente beziehend

Ihr bisheriger Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Wichtig ist die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent ab Juli 2026.

Situation C

Weiterarbeiten im Ruhestand

Hier kommt die Aktivrente ins Spiel: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig arbeiten.

Situation D

Mit Betriebsrente

Für Sie zählt der Freibetrag von 197,75 Euro bei den Krankenkassenbeiträgen. Erst darüber werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig.

Ruhiger Schreibtisch mit Kalender, Brille und Stift in natuerlichem Licht
Ein kurzer Blick auf die eigene Situation hilft einzuordnen, welche Änderungen 2026 wirklich zählen.
Quellen

Quellen und weiterführende Informationen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf öffentliche Informationen der zuständigen Stellen. Über die folgenden Links gelangen Sie zu den jeweiligen Originalquellen.

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Schritt 1 von 5

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Welche Themen der Rentenreform 2026 sind für Sie am wichtigsten?

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind ein gesponsertes Informationsangebot und stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Es werden keine Anlageempfehlungen ausgesprochen. Angaben zu geplanten Vorhaben können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Stand der Informationen: 29. Juni 2026.