Zwischen Januar und Juli 2026 greifen gleich mehrere neue Regeln rund um die gesetzliche Rente. Einige stehen seit Monaten fest, gehen im Alltag aber leicht unter, weil sie nicht alle zum selben Zeitpunkt wirksam werden. Dieser gesponserte Informationsbeitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein: was sich bei der Aktivrente ändert, wie stark die Rente ab Juli steigt, wie Neurentnerinnen und Neurentner besteuert werden und wen die Neuregelungen konkret betreffen.
Schwerpunkt 1 · HinzuverdienstAktivrente: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, das sind bis zu 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag wird direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt.
Wichtig zur Einordnung: Die Aktivrente ist keine zusätzliche Leistung der Rentenversicherung, sondern ein steuerlicher Freibetrag. Sie gilt für Beschäftigte, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig arbeiten, und zwar unabhängig davon, ob die Rente bereits bezogen oder noch aufgeschoben wird. Nicht erfasst sind:
- Selbstständige und freiberuflich Tätige
- Minijobs
- Beamtenpensionen
Auch wenn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin anfallen. Zusätzlich wurde das frühere Anschlussverbot gelockert: Rentnerinnen und Rentner können nun befristete Verträge auch beim bisherigen Arbeitgeber abschließen, ohne dass dafür ein gesonderter Sachgrund nötig ist.
Schwerpunkt 2 · Rentenhöhe4,24 Prozent mehr Rente ab Juli 2026: ein Rechenbeispiel
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat diesen Wert am 5. März 2026 offiziell bestätigt, der Bundesrat hat zugestimmt. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Von der Anpassung profitieren rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel:
- Aus einer Bruttorente von 1.000 Euro werden rund 1.042 Euro im Monat.
- Aus 1.500 Euro werden etwa 1.564 Euro.
- Aus 2.000 Euro werden rund 2.085 Euro.
Das Rentenniveau bleibt durch die verlängerte Haltelinie bei mindestens 48 Prozent, und zwar bis 2031. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 stabil bei 18,6 Prozent.
Mehrere Neuregelungen wirken erst im Laufe des Jahres, andere bereits seit Januar. Wer früh prüft, welche Punkte ihn betreffen, behält den Überblick.
Schwerpunkt 3 · SteuernBesteuerung für Neurentner: 84 Prozent ab dem Jahrgang 2026
Wer 2026 zum ersten Mal eine Altersrente bezieht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die übrigen 16 Prozent bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Betrag wird einmal festgeschrieben und bleibt anschließend unverändert. Wer bereits vor 2026 in Rente gegangen ist, behält seinen bisherigen Freibetrag.
Gleichzeitig steigt der steuerliche Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende, bei zusammen veranlagten Paaren auf 24.696 Euro. Erst oberhalb dieser Grenze fällt überhaupt Einkommensteuer an. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt von der Rentenhöhe, dem Jahr des Rentenbeginns, weiteren Einkünften und persönlichen Abzugsmöglichkeiten ab. Eine pauschale Aussage für alle Fälle ist deshalb nicht möglich.
Betriebsrente: Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen
Für gesetzlich Pflichtversicherte gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat auf die Betriebsrente, das ist ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro. Erst oberhalb dieses Betrags fallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. In der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht.
Minijob und Mindestlohn
Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat.
Mütterrente III
Die erweiterten Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ausgezahlt wird voraussichtlich ab 2028, mit Nachzahlung. Rund 10 Millionen Menschen könnten davon profitieren.
Altersvorsorgedepot
Für die geförderte private Altersvorsorge ist ein neues Altersvorsorgedepot geplant, vorgesehener Start ist der 1. Januar 2027. Die gesetzliche Umsetzung befand sich zuletzt noch im parlamentarischen Verfahren, dieser Punkt steht also unter Vorbehalt. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.
Schwerpunkt 4 · BetroffenheitWen die Rentenreform 2026 betrifft: vier typische Situationen
Welche der Neuregelungen für Sie wichtig sind, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Die folgende Übersicht zeigt vier häufige Konstellationen.
Erstmals in Rente 2026
Für Sie sind vor allem der Besteuerungsanteil von 84 Prozent und der höhere Grundfreibetrag relevant. Beides entscheidet, ob und wie viel Steuer anfällt.
Bereits Rente beziehend
Ihr bisheriger Rentenfreibetrag bleibt unverändert. Wichtig ist die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent ab Juli 2026.
Weiterarbeiten im Ruhestand
Hier kommt die Aktivrente ins Spiel: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Mit Betriebsrente
Für Sie zählt der Freibetrag von 197,75 Euro bei den Krankenkassenbeiträgen. Erst darüber werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig.